Wenn es dämmert rund um Aurich, dann gehen in den Windparks des Landkreises erstmal die Lichter an. Aus unzähligen Windrädern, die ihre Schatten wie riesige Skulpturen gegen den Himmel richten, blinkt es unablässig in leuchtendem Rot: eine Sekunde an, eine halbe Sekunde aus, eine Sekunde an, anderthalb Sekunden aus. Alle vier Sekunden geht es immer wieder im gleichen Rhythmus los. Ein magisches Schauspiel, das alle, die zu später Stunde über die menschenleeren Landstraßen entlang der ostfriesischen Küste brausen, in den Bann zieht.
Doch für die monumentale Ästhetik, die diesen merkwürdigen Leuchtwesen nicht ganz abzusprechen ist, haben die Einwohner angrenzender Orte und Gemeinden verständlicherweise kein Auge. Wer jede Nacht das Geblinke am Himmel ertragen muss, dem kommt mit Sicherheit nicht die Schönheit der Installation in den Sinn. Auch haben nicht künstlerische Ambitionen der Betreiber zu diesem blinkenden Lichtteppich am Horizont geführt, sondern schnöde Gesetzesauflagen. Denn eine Windenergieanlage ist an Land schlicht ein Hindernis für die Luftfahrt. Als solches hat es die Pflicht, sich bei Tag und insbesondere bei Nacht erkennbar zu machen.
Leuchtfeuer sind bei Windenergieanlagen in aller Regel bei einer Gesamthöhe ab 100 Metern erforderlich. Am Tag sieht man häufig weiß blitzende Lichter, die anstelle von Farbringen als optisches Signal eingesetzt werden dürfen. Doch spätestens wenn die Dämmerung naht wird es überall rot am Himmel. Bei Lichtverhältnissen zwischen 50 und 150 Lux schaltet ein Dämmerungssensor automatisch zwischen Tag- und Nachtbefeuerung um. Das ist das sogenannte Gefahrenfeuer, ein rot blinkendes Rundstrahlfeuer. Bei Windenergieanlagen hat es die Bezeichnung Feuer W, rot. Es muss aus Sicherheitsgründen doppelt installiert sein, da ein drehendes Rotorblatt leicht ein Licht verdecken kann. Die zwei LED-Leuchten stellen sicher, dass mindestens ein Feuer aus jeder Richtung zu erkennen ist. Der höchste Punkt des Rotorblatts darf sich dabei nicht mehr als 65 Meter über dem Leuchtfeuer befinden.
Damit es nicht ganz so stört, sind in Windparks die Leuchtfeuer oft synchronisiert, das heißt, die Lichter der einzelnen Anlage blinken über ein Zeitsignal im gleichen Rhythmus. Auch ist es erlaubt, die roten Lichter nach unten abzuschirmen und verboten eine Obergrenze für die Lichtstärke zu überschreiten. Andere Ansätze zur Reduzierung der Lichtbelästigung verfolgen eine variabel eingestellte Befeuerung: Danach wird beispielsweise das Leuchtfeuer bei guter Sicht gedimmt oder erst bei einer tatsächlichen Notwendigkeit, sprich der Annäherung eines Flugzeuges, ausgestrahlt. Diese sogenannte bedarfsgerechte Befeuerung, für die die Technologie bereits zur Verfügung steht und auch schon behördlich genehmigt ist, dürfte einen Hoffnungsschimmer für geplagte Anwohner darstellen. Ingenieure streiten hier nur noch um die besten Radarsysteme und die Betreiber von Windparks wahrscheinlich um die zu erwartenden Kosten…